Besucherordnung

Besucherordnung


Tierpark Greifswald e.V.


Liebe Besucher,
damit Ihr Besuch im Tierpark Greifswald e.V. ein schönes Erlebnis wird, bitten wir Sie, auf die anderen Besucher und auf die besonderen Bedürfnisse unserer Tiere Rücksicht zu nehmen.
Bitte beachten Sie daher die nachfolgenden Regeln, die unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellen. Hierfür möchten wir uns herzlich bedanken.

1. Parken
Für die Anreise mit dem Auto nutzen Sie bitte die nahe gelegenen Parkplätze in der Tiefgarage der Dompassage oder andere öffentliche Parkplätze. Senioren und Besucher mit Bewegungseinschränkungen können nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unsere Parkfläche hinter dem Naturkundehaus/Tierpark-Café nutzen. Achten Sie beim Verlassen darauf, dass Ihr Fahrzeug verschlossen ist. Bei Diebstahl oder Beschädigungen des Fahrzeuges übernehmen wir keine Haftung. Das gilt auch dann, wenn Schäden auf Sturm, Feuer, Hagel, Explosionen oder andere außergewöhnliche Ereignisse zurückzuführen sind. Das Anbringen von Werbung auf den Parkplätzen und an den geparkten Fahrzeugen ist untersagt.

2. Eintrittskarten
Der Tierpark darf nur mit gültigen Eintrittskarten an dem Eingang des Fußwegs Credner-Anlagen (Anlagen 2) betreten werden. Sie berechtigen während der allgemeinen Öffnungszeiten zum Eintritt und Aufenthalt im Tierpark Greifswald e.V.. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthalts aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Eintrittskarten sind personengebunden und verlieren nach Verlassen des Tierparks ihre Gültigkeit (ausgenommen ist der zwischenzeitliche Besuch im Tierparkcafé). Eine Weitergabe der Eintrittskarten an andere Personen ist nicht gestattet. Die Jahreskarte berechtigt, die auf sie ausgewiesene Person, ab dem Tag des Erwerbs für die Dauer eines Jahres während der allgemeinen Öffnungszeiten zum Eintritt und Aufenthalt im Tierpark. Sie ist nicht übertragbar. Ein Weiterverkauf der Eintritts- oder Jahreskarten sowie die kommerzielle Nutzung sind untersagt. Eintritts- oder Jahreskarten die unberechtigt erworben oder missbräuchlich genutzt werden, verlieren ihre Gültigkeit und sind ersatzlos an den Tierpark zurückzugeben. Der Tierpark behält sich im Falle der Zuwiderhandlung vor, betroffene Personen künftig vom Tierparkbesuch auszuschließen. Gegen sie wird Strafanzeige erstattet. Die für den Erwerb und die Nutzung von Jahreskarten geltenden Regeln sind zu beachten.

3. Aufsichtspflicht
Kinder unter 12 Jahren und solche Personen, die nicht über die notwendige Reife verfügen, die Regeln des Tierparks zu beachten bzw. wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der dauerhaften Aufsicht bedürfen, haben nur in Begleitung einer Aufsichtsperson Zutritt zum Tierpark. Wir bitten die Aufsicht führenden Personen und Eltern, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden, die durch die zu Beaufsichtigten entstehen, die Verantwortung. Für Kinder- und Schülergruppen ist der die Aufsicht führende Begleiter verantwortlich. Die Aufsichtspflicht der aufsichtführenden Personen gilt auch für das Streichelgehege und die begehbaren Anlagen.

4. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Die feuerpolizeilichen Vorschriften auf dem Tierparkgelände sind unbedingt zu beachten. Dies gilt für das Rauchverbot in den Tierhäusern, der Tierparkschule, im Naturkundehaus und an anderen ausgewiesenen Orten.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, Fackeln sowie offenes Feuer sind untersagt. Bei Unfällen informieren Sie umgehend unsere Mitarbeiter unter 03834 502279. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Tierparkgelände verweigert oder sie können des Geländes verwiesen werden. Die Parkruhe störende Lärmbelästigungen sind zu vermeiden. Den Anordnungen des Tierparkpersonals ist Folge zu leisten. Das Mitbringen von Tieren mit Ausnahme von Hunden an der kurzen Leine ist nicht gestattet. Fahrräder, Roller, Rollschuhe, Inline-Skates, Skateboards, Scooter und City-Roller dürfen innerhalb des Tierparks nicht mitgeführt werden. Für die Miettretcars und Bollerwagen gelten die Nutzungsbedingungen des Aushangs im Tierpark. Das Benutzen von ferngesteuerten Flugobjekten im Tierpark ist nicht gestattet. Spielen mit Bällen, Frisbee-Scheiben u.ä. ist untersagt. Die Benutzung von Laufrädern erfolgt auf eigene Gefahr. Sollte es zu Beschädigungen und Unfällen kommen, haftet die Aufsichtsperson in vollem Umfang. Fahrräder sind an den Fahrradständern vor dem Eingangsbereich abzustellen und zu sichern. Für Verluste von Fahrrädern oder Teilen derselben ist der Heimattierpark Hansestadt Greifswald e.V. nicht haftbar. Abfälle, Papier und Zigarettenreste sind nur in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen. Ferner ist untersagt, Gegenstände in die Gehege und Wasserflächen zu werfen. Tiere könnten an den verschluckten Gegenständen qualvoll ersticken. Bitte verlassen sie nicht die Besucherwege und die ausdrücklich für Besucher zugänglichen Bereiche. Bitte betreten Sie nicht die Grünanlagen. Das Betreten von Baustellen, Lagerplätzen und des Wirtschaftshofes ist untersagt. Wir möchten Sie dringend davor warnen, Sicherheitsgitter/ -absperrungen zu durchgreifen, zu erklettern oder zu übersteigen. Setzen sie Ihre Kinder nicht auf Gehegeeinfriedungen. Der Tierpark Greifswald gestattet, bei dazu geeigneten Tierarten (z.B. Haustieren), einen sehr engen Kontakt zu den Besuchern. Auch wenn die Tiere diesen Kontakt gewohnt sind, kann es bei Tieren immer auch zu unvorhergesehenen Reaktionen kommen.

5. Hunde im Tierpark
Das Mitführen von Hunden an der kurzen Leine ist gegen Entgelt gestattet. Es ist verboten, diese auf Tiere zu hetzen oder die Hunde direkt an Zäune und Gehegeumfriedungen heran zu lassen. Hundekot ist eigenständig zu entsorgen. Hunde dürfen begehbare Anlagen, Innengehege und Stallungen nicht betreten.

6. Haftung
Wir haften, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist, nur für Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, nicht jedoch für Fälle einfacher und leichtester Fahrlässigkeit. Besucher haften für alle Schäden, die durch Zuwiderhandlungen oder Nichtbeachtung der Besucherordnung oder Anweisungen entstehen.
Der Tierpark Greifswald e.V. haftet nicht für Schäden, die dem Besucher aus Verstößen gegen die Besucherordnung entstehen.

7. Füttern der Tiere
Füttern von Tieren ist im Tierpark verboten mit Ausnahme der Tiere, für die spezielles Futter an der Kasse angeboten wird. Es darf ausschließlich mit dem vom Tierpark angebotenen Futter gefüttert werden. Der Tierpark behält sich vor, Personen, die dem Fütterungsverbot zuwiderhandeln, des Parks zu verweisen und auch künftig vom
Tierparkbesuch auszuschließen. Futterspenden werden gern in der Kasse angenommen. Bei unsachgemäßer Fütterung von Tieren kann es versehentlich dazu kommen, dass Tiere stoßen oder beißen. Bieten Sie den Tieren das dafür vorgesehene Futter deshalb nur so an, dass eine Gefährdung vermieden wird. Das Füttern der Tiere
geschieht auf eigene Gefahr.

8. Benutzung der Spielplätze und sonstiger Einrichtungen
Bei der Benutzung von Spielgeräten, Spielplätzen, dem Streichelzoo, Feuerstellen und ähnlichen Einrichtungen, sind die Altersbeschränkungen und Benutzungshinweise unbedingt zu beachten. Kinder unter 5 Jahre dürfen die Spielplätze nur in Begleitung eines die Aufsicht führenden Erwachsenen aufsuchen. Der Spielplatz und deren Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu behandeln. Auf dem Spielplatz ist insbesondere folgendes untersagt: Einrichtungen, Geräte, Bepflanzungen und Einfriedung zu beschädigen; Spielgeräte unsachgemäß zu benutzen; Sandkästen und Aufbauten zu verunreinigen; Abfälle nicht ordnungsgemäß zu entsorgen. Das Betreten und die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Tierpark haftet den berechtigten Besuchern hinsichtlich der Plätze und Geräte nur im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflichten. Er haftet insbesondere nicht für Verletzungen, die durch die falsche/regelwidrige Benutzung der Anlagen entstehen und die sich Kinder untereinander zufügen. Den Anordnungen des Tierparkpersonals ist Folge zu leisten. Das Angeln und Baden in allen Gewässern des Tierparks ist ausdrücklich untersagt. Wir bitten die Aufsicht führenden Personen und Eltern ihrer Aufsichtspflicht besonders
gegenüber Kleinkindern speziell an Uferbereichen sorgfältig nachzukommen. Mitgebrachte Speisen und Getränke verzehren Sie bitte auf den Picknickplätzen. Die Gastronomiebereiche sind den Gästen des Restaurants vorbehalten. Der Verzehr von Speisen und Getränken in den Tierhäusern, im Streichelgehege und in den begehbaren Gehegen ist untersagt. Für die Nutzung des Tierpark-Cafés und der Zooschule bei privaten Feierlichkeiten und bei Veranstaltungen gelten gesonderte Bedingungen.


9. Extreme Wetterlage/Havarien/Extremsituationen
Bei extremer Wetterlage wie Sturm, Gewitter, Glatteis etc. oder bei Havarien behält sich der Tierpark vor, im Interesse der Sicherheit aller Besucher zu schließen. Den Aufforderungen des Tierparkpersonals ist in derartigen Ausnahmesituationen Folge zu leisten. Bei festgefahrener Schneedecke und glattem Untergrund verhalten Sie sich bitte besonders vorsichtig und nutzen vorrangig die Wege mit sicherem Untergrund.

10. Werbung und Anbieten von Waren
Werbung auf dem Tierparkgelände (hierzu gehören auch die Flächen vor dem Eingang und den Parkplätzen), wie auch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen, sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsbefragungen und Zählungen.

11. Fotografieren und Filmen
Das private Fotografieren und Filmen (z.B. für Ihr Familienarchiv) ist grundsätzlich erlaubt. Die Veröffentlichung von Fotos und Filmausschnitten aus unserem Tierpark bedarf außerhalb des privaten Gebrauchs unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung. Verletzungen des Haus- und Namensrechts und die Verwendung von Fotografien oder Filmen unserer Veranstaltungen und unseres Betriebsgeländes für politische oder religiöse Zwecke sind ausdrücklich untersagt. Das Fotografieren und Filmen für gewerbliche Zwecke bedarf ebenfalls unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung. Für den Fall, dass der Tierpark oder ein von diesem Beauftragter Film- und/oder Fotoaufnahmen von einem Besucher gemacht hat, willigt dieser durch den Erwerb einer Eintrittskarte und das Betreten des Tierparks in deren Verwendung für Zwecke der Presse-, Werbe-, und Öffentlichkeitsarbeit des Tierparks ein. Für vom Tierpark veröffentlichte Fotografien und Druckerzeugnisse (besonders im Internet) gelten die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes. Die Verwendung, die Vervielfältigung, das Entlehnen, Kopieren, Zitieren und Verändern von Inhalten ohne die Erlaubnis des Verfassers ist unzulässig. Schließlich bitten wir Sie, auf die übrigen Tierparkbesucher Rücksicht zu nehmen.
Wir weisen Sie insofern auf § 22 Kunsturhebergesetz hin. Hiernach dürfen Bildnisse nur mit der Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.


12. Hausrecht
Wir behalten uns das Recht vor, Personen, die gegen die Besucherordnung verstoßen oder die ohne rechtmäßigen Eintrittsausweis auf dem Tierparkgelände angetroffen werden, entschädigungslos vom Tierparkgelände zu verweisen und rechtliche Schritte vorzunehmen.

Wir wünschen viel Spaß und Vergnügen beim Aufenthalt in unserem Tierpark.


Für Fragen und Anregungen stehen wir gern zu Ihrer Verfügung.

Tierpark Greifswald e.V.
Stand: 11/2015